Anmeldung / Programm
Mit Eingang der Anmeldekarte beim SBF ist ein Vorvertrag für beide Teile zu den Bedingungen des jeweils bei Kursbeginn geltenden Programms abgeschlossen. Der Teilnehmer erhält anschließend eine Bestätigung. Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazität überschreiten, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Anmeldeformular
Anmeldeformular für alle Kurse zum Download (PDF-Dokument) 
Bitte ausdrucken, und ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden.


Gebühren / Kosten

Kursgebühren sind, unabhängig von Beihilfen Dritter, mit Kursbeginn beim SBF fällig. Zahlung in monatlichen Teilbeträgen ist nach näherer Absprache mit der Geschäftsstelle des SBF zulässig. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 26,– erhoben.
Zahlungen erfolgen auf das Konto des SBF.
Kontoverbindung:
IBAN: DE11 6725 0020 0000 9075 37
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg

Nach der schriftlichen Aufnahmebestätigung ist eine Anzahlung von 10 % zu leisten. Kosten für Lernmittel – soweit sie nicht in den Gebühren enthalten sind und diese nicht privat beschafft werden – rechnen die Dozenten des SBF direkt mit den Teilnehmern ab.


Rücktritt / Kündigung

Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form den Rücktritt vom Vertrag erklären; das SBF ist berechtigt, bis Kursbeginn Kurse abzusagen. Ersatzansprüche sind dabei für beide Teile ausgeschlossen. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgemäß, so ist ein Verwaltungsaufwand von EUR 92,– zu entrichten. Kurse mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten sind schriftlich, erstmals zum Ende der ersten 3 Monate nach Kursbeginn, sodann jeweils zum Ende des nächsten Monats ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Kündigungsfall erhebt das SBF für die bis zum Fristende nach dem jeweiligen Stundenplan anfallenden Unterrichtsstunden anteilige Gebühren zu den Stundensätzen des Programms. Kurse, für die nicht die kalkulierte Teilnehmerzahl erreicht wird, können nur stattfinden, wenn alle Teilnehmer auf das Rücktrittsrecht verzichten. Das Kündigungsrecht bleibt bestehen bei Unfall mit Arbeitsunfähigkeit, längerer Krankheit und Nichtzulassung zur Prüfung.


Haftungen / Weisungen

Das SBF übernimmt keine Haftung für Sach- oder Körperschäden. Der Teilnehmer ist gesetzlich gegen Unfälle, einschließlich Wegeunfälle, versichert. Der Teilnehmer beachtet Weisungen des SBF, gleichviel, ob sie durch Kurs- oder Fachleiter, Dozenten oder sonstige Beauftragte des SBF erfolgen.